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Finanzlexikon: eu-vertrag

eu-vertrag

ie Gründung der Europäischen Union (EU) durch den Vertrag von Maastricht eröffnete eine neue Etappe auf dem Weg zur politischen Einigung Europas. Er wird deswegen auch kurz EU-Vertrag genannt

Einführung

Dieser Vertrag, der bereits am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet, aber erst wegen einiger Hindernisse im Ratifizierungsverfahren (Zustimmung der dänischen Bevölkerung erst in einem zweiten Referendum; Verfassungsklage in Deutschland gegen die parlamentarische Zustimmung zum Vertrag) am 1. November 1993 in Kraft treten konnte, bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“.

Er beinhaltet neben einer Reihe von Änderungen des E(W)G-Vertrages und des EAG-Vertrages den Gründungsakt der Europäischen Union, ohne diese allerdings selbst zu vollenden. Es ist – wie auch die Entwicklung der EG – ein erster Teilschritt auf dem Weg hin zu einer endgültigen europäischen Verfassungsordnung, in der dann auch die Verfassung der EG aufgehen kann.

Die hiermit gegründete Europäische Union ersetzt nicht, wie dies teilweise in den Medien dargestellt wird, die Europäischen Gemeinschaften, sondern stellt diese mit den neuen „Politiken und Formen der Zusammenarbeit“ (Artikel 47 EU-Vertrag) unter ein gemeinsames Dach. Dies führt bildlich gesprochen zu drei Säulen("die drei Säulen der EU"), auf denen die Europäische Union beruht:

* die Europäischen Gemeinschaften
* die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP),
* die justitielle und polizeiliche Zusammenarbeit.

Details

Im Zentrum des Vertrages stehen die Bestimmungen zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Danach sollte frühestens zum 1. Januar 1997, spätestens zum 1. Januar 1999 in der EU eine gemeinsame Währung (Euro) eingeführt werden. Damit ein Land an der Währungsunion teilnehmen kann, muss es bestimmte wirtschaftliche Kriterien (Konvergenzkriterien) erfüllen, durch die die Stabilität der gemeinsamen Währung gesichert werden soll.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurde ein Automatismus in Gang gesetzt, nach dem Länder, die die Konvergenzkriterien erfüllen, worüber der Ministerrat zu entscheiden hat, auch der gemeinsamen Währung beitreten. Lediglich Großbritannien und Dänemark behielten sich das Recht vor, selbst über den Beitritt zur Währungsunion zu entscheiden (sog. opting out).

Durch den Vertrag wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft umbenannt und somit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft.

Wichtigste innerinstitutionelle Änderung des Vertrags von Maastricht war die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das den Volksvertern im Europäischen Parlament das Mitentscheidungsrecht in vielen Themen garantiert.

Der EU-Vertrag wurde mit dem Vertrag von Amsterdam und den darauffolgenden Verträgen erweitert, z.B. wurde darin die Stellung des Europäischen Parlaments durch eine Verbesserung des Mitentscheidungsverfahrens und dessen Ausweitung weiter gestärkt.

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